Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes und das Stadt- und Landesarchiv informieren
Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes informiert auf seiner Site über die Gerichtsverfahren gegen NationalsozialistInnen nach 1945 – Prozesse wegen Misshandlung von Juden.
Das Wiener Stadt- und Landesarchiv zeigt die Ausstellung „Verhaftet. Verurteilt. Davongekommen. Verfahren vor dem Volksgericht Wien“.
Wiener Stadt- und Landesarchiv, 11., Guglg. 14, Zugang über Gasometer A, Foyer im 4. Stock. Die Ausstellung ist bis 25. Mai 2010 zu sehen.
Die Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung setzten in Österreich unmittelbar nach der Machtübernahme (12. März 1938) durch die Nationalsozialisten ein und fanden ihre Fortsetzung in den Novemberpogromen 1938.
Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands beschäftigt sich auf seiner Site unter anderem mit jenen Gerichtsverfahren nach 1945, die sich mit der Gewalt gegen die jüdische Bevölkerung gleich nach dem Anschluß auseinandersetzten.
Beispielsweise ist dort die Aussage von Franziska W. über die schwere Misshandlung durch Angehörige der NSDAP-Ortsgruppe Freihof in Kagran in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 nachzulesen.
Den formalen Vorwand für die Auslösung des Novemberpogroms lieferten die Schüsse von Herschel Grynszpan auf den Zweiten Legationsrat an der Deutschen Botschaft in Paris, Ernst vom Rath, am 7. November 1938 und dessen Ableben zwei Tage später. Diese Verzweiflungstat eines Siebzehnjährigen stellte die nationalsozialistische Propaganda als Akt der »jüdischen Weltverschwörung« dar. Sie wurde als Deckmantel für die parteilich angeordnete Zerstörung von Synagogen und Tempeln, Plünderungen, Beschlagnahmungen, so genannten Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Misshandlungen und Demütigungen von Jüdinnen und Juden benutzt, welche vielfach den einzigen Ausweg im Selbstmord sahen. Da zur „Reichskristallnacht“ nur sehr wenige zeitgenössische Materialien und Dokumente erhalten sind, stellen die Volksgerichtsakten eine historische Quelle von immenser Bedeutung dar. Sie geben Auskunft über die verschiedenen Formen der Demütigung, Misshandlung und Beraubung von Jüdinnen und Juden in Österreich vom 9. bis 11. November 1938 (in Wien bis zum 15. November 1938). Obwohl in Wien im Zuge des Novemberpogroms Menschen ermordet worden sind, wurde deswegen kein einziges Gerichtsverfahren geführt. Im Gegensatz dazu wurden die Täter wegen der vier in Innsbruck verübten Morde vor Gericht gestellt und abgeurteilt.
Diese Verbrechen wurden nach 1945 mit Hilfe der Paragraphen 3 und 4 KVG (Quälerei und Misshandlung bzw. Verletzung der Menschenwürde) geahndet. Mit dem normalen Strafrecht wären die Pogromverbrechen (»Straßereiben« und andere erniedrigende Handlungen, die Jüdinnen und Juden ausführen mussten) kaum verfolgbar gewesen. Bei den Prozessen war vor allem die Tatsache problematisch, dass viele der einstigen Opfer vom NS-Regime ermordet oder ins Exil getrieben worden waren und daher kein Zeugnis über das ihnen angetane Unrecht ablegen konnten. Ihre Peiniger wurden oft freigesprochen oder zu milden Haftstrafen verurteilt. Via Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes.
Verfahren vor dem Volksgericht Wien (1945 bis 1955)
Für die strafrechtliche Verfolgung von Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen und deren Verbrechen wurde 1945 ein eigener Gerichtstyp, das Volksgericht, errichtet. Angestrebtes Ziel war eine raschere Verfahrensabwicklung als bei herkömmlichen Strafverfahren. Möglichst viele Verbrechen sollten in möglichst kurzer Zeit geahndet werdet.
Die Gerichtsverfahren dienten zwar der Rechtsprechung, jedoch nicht immer der (auch aus heutiger Sicht) erhofften Wahrheitsfindung. Die Nachhaltigkeit der Urteile war daher gering. Die Justiz wickelte 1945 bis 1955 in Wien 52.601 Verfahren ab. 25 Todesurteile wurden vollstreckt. Die in den Gerichtsspalten der Zeitungen dokumentierten Verbrechen und Urteile gerieten in der versöhnlichen Phase des Wiederaufbaus jedoch in Vergessenheit. 1945 war noch der Wille vorhanden, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen. Ab 1948 ging die Zahl der Verurteilungen stark zurück. Bis Ende Jänner 1949 waren über 91 Prozent aller Schuldsprüche gefallen. Viele der folgenden Verfahrenseinstellungen drangen nicht an die Öffentlichkeit. Via Wiener Stadt- und Landesarchiv.