Der Österreichische Nationalfeiertag – am 26. Oktober 1955 erklärte Österreich in einem Verfassungsgesetz seine Neutralität.
Zuvor wurde am 15.05.1955 im Wiener Schloss Belvedere der Staatsvertrag von Vertretern der vier Besatzungsmächte sowie Österreichs unterzeichnet.
Der Staatvertrag bildet sozusagen den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Nationalfeiertagsdatums.
Politissche Bildung.at – Infos (Dossier) zum Staatsvertrag und Nationalfeiertag
– Staatsvertragsunterzeichnung 15. Mai 1955
– Am 27. Juli 1955 wurde die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt und der Staatsvertrag trat in Kraft
– Von diesem Datum an begann eine 90-Tage-Frist zu laufen (27. Juli + 90 Tage = 25. Oktober). Bis zu deren Ende musste der letzte Besatzungssoldat das Land verlassen haben.
– Der erste Tag nach Ablauf dieser Frist war der 26. Oktober 1955.
An diesem Tag erklärte Österreich in einem Verfassungsgesetz seine Neutralität. 10 Jahre später wurde der 26. Oktober zum Nationalfeiertag erklärt. Zuvor wurde von 1955 bis 1964 am 26. Oktober der Tag der Fahne gefeiert (schulfrei).
Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs
Artikel 1
Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
Gustav Spann: Zur Geschichte des österreichischen Nationalfeiertages
Literaturliste zur immerwährenden Neutralität Österreichs
Bundesverfassungsgesetz: Neutralität Österreichs
Bundesgesetz: Österreichischer Nationalfeiertag Kundmachung im Bundesgesetzblatt als PDF (80 kB) im RIS
Bundesgesetz: Österreichischer Nationalfeiertag/Abänderung des Feiertagsruhegesetzes Kundmachung im Bundesgesetzblatt als PDF (129 kB) im RIS
Auf der Site des Bundespräsident Heinz Fischer finden Sie unter „Newsroom“ – Reden“ die Ansprachen der letzten Jahre zum Nationalfeiertag.