Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Österreichs hat an ihrem 16. Gewerkschaftstag am 24.5.07 die Forderung nach einem österreichischen Bibliotheksgesetz angenommen:
Für ein österreichweites Bibliotheks-Entwicklungskonzept und Bibliotheksgesetz.
Bibliotheken (wissenschaftliche Bibliotheken und Öffentliche Büchereien) gewährleisten den öffentlichen, freien und uneingeschränkten
Zugang zu Information für alle BürgerInnen, ungeachtet des Geschlechts und ihres sozialen, materiellen, religiösen, ethnischen und
gesundheitlichen Status. Sie sind als Lernorte und Kommunikationsstätten Zentren sozialer Integration und interkultureller Begegnung.
Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern sichert in Österreich kein Bibliotheksgesetz die Existenz der öffentlichen
Bibliotheken. Es besteht daher auch keinerlei Verpflichtung, öffentliche Bibliotheken als Teil einer demokratischen
Informationsgesellschaft einzurichten, es gibt keine Standards für Räumlichkeiten, Ausstattung oder Personaleinsatz. Dementsprechend
unterschiedlich sind die Bibliotheken in den Gemeinden ausgestattet. Im internationalen Vergleich rangiert das österreichische
Bibliothekswesen im unteren Bereich der EU-Staaten.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher:
Ein Bibliotheksentwicklungskonzept, welches sich an folgenden Kriterien orientiert:
– Gesellschaftliches Basiswissen muss frei für alle zur Verfügung stehen. Die Teilung der Bevölkerung in jene, die leichten und breiten Zugang zu Information finden, und jene, die über diesen Zugang nicht verfügen („information rich“ gegen „information poor“) muss als soziales, ökonomisches und kulturelles Problem erkannt und bekämpft werden.
– Die Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz muss als gesellschaftliche Aufgabe erkannt werden, welche von Bibliotheken und anderen Bildungseinrichtungen wahrzunehmen ist.
– Die erforderliche räumliche, personelle und technische Infrastruktur muss bereitgestellt werden.
– Die Qualität der verpflichtenden Aus- und Fortbildung der BibliothekarInnen muss gewährleistet werden.
– Grosse Informationseinrichtungen müssen unabhängig von den Zwängen des Marktes als kollektive Wissensspeicher bestehen können. Bibliotheken müssen den Zugang zu elektronischen Informationsquellen ausbauen.
– Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten tritt daher für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes ein, welches als verbindliche
Grundlage für eine stärkere Verankerung des Bibliothekswesens in den Ländern, Städten und Gemeinden dienen soll.
– Dieses Gesetz muss Bestimmungen über die Errichtung und Finanzierung, sowie Richtlinien über die Standards der Ausstattung, der Dienstleistungen und der Qualifikationen der BibliothekarInnen enthalten. Die Bedeutung der Bibliothek bei der Gewährleistung von Informations- und Meinungsfreiheit und die Kooperation innerhalb eines Bibliotheksnetzwerkes ist darin festzuschreiben.
Via Bibmail