Mit dem 29. Juni 2006 trat das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft. Es erweitert den Sammelauftrag der Deutschen Bibliothek.
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Mit dem 29. Juni 2006 trat das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft. Es erweitert den Sammelauftrag der Deutschen Bibliothek.